Privatkredit / Konsumkredit
Wird zwischen einem Kreditgeber (der die Vergabe von Krediten gewerbsmässig macht) und einen Kreditnehmer zum Zwecke eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer ähnlichen Finanzierungshilfe abgeschlossen.
Nicht als Konsumkredite gelten:
- Kreditverträge, welche direkt oder indirekt grundpfandgesichert, durch bankübliche Sicherheiten oder ausreichende Vermögenswerte gedeckt sind;
- Kreditbeträge von weniger als CHF 500.- oder mehr als CHF 80'000.-;
- Kreditverträge bei welchen der Kreditnehmer den Kredit in weniger als 3 Monaten, oder in nicht mehr als vier Raten in höchsten 12 Monaten zurückzahlen muss.