Säule 3b: Auch für Wohneigentum nutzbar?
Die Säule 3b ist eine Form der privaten Vorsorge. Im Gegensatz zur Säule 3a gibt es hier aber keine gesetzlichen Einschränkungen, was Auszahlungszeitpunkt oder Einsatz des Geldes angeht. Sie können das 3b-Guthaben auch für die Finanzierung von Wohneigentum nutzen. Sie haben also viele Freiheiten – aber relativ wenig Steuervorteile.
Freie Vorsorge für persönliche Sparziele – auch für Wohneigentum
Die 3. Säule ist eine private Altersvorsorge. Sie ergänzt die beiden obligatorischen Vorsorgesäulen AHV und Pensionskasse. Die Säule 3b ist dabei die freie Form der privaten Vorsorge: Es gibt keine gesetzlichen, sondern gegebenenfalls nur vertragliche Einschränkungen. Sie können das Geld im Rahmen Ihres Vertrags also beziehen, wann und wofür Sie wollen – sei es als Altersguthaben, für eine Weltreise oder für ein Eigenheim. Auch können Sie so viel Geld einzahlen, wie Sie möchten - es gibt keine jährlichen Maximalbeiträge.
Diese Freiheiten machen den wesentlichen Unterschied zwischen der Säule 3b und der gebundenen Vorsorge der Säule 3a aus. Deren Auszahlung ist von Gesetzes wegen an die Pensionierung gebunden; sie kann abgesehen von einigen Ausnahmen frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden.
Risiko und Versicherungsschutz nach Belieben
Eine Säule 3b können Sie als Geldanlage (z.B. Sparkonto, Obligationen, Aktien, Anlagefonds) oder in Form einer Kapitalversicherung abschliessen (z.B. fondsgebundene Lebensversicherung mit periodischen Prämien oder als Lebensversicherung gegen eine einmalige Prämie). Sie können dabei selbst bestimmen, wie viel Risiko Sie eingehen möchten. Dabei gilt: Je geringer das Risiko, desto tiefer die Gewinnchancen.
Versicherungen haben den Vorteil, dass Sie sich selber gegen Erwerbsunfähigkeit und Ihre Familie oder auch andere Begünstigte wie Geschäftspartner im Todesfall absichern können.
Steuervorteil für spät bezogene Kapitalversicherungen
Aus Steuersicht sind vor allem Kapitalversicherungen interessant. Die Prämien für diese Lösungen können Sie in der Regel zwar nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen, auch müssen Sie das Guthaben während der Laufzeit als Vermögen versteuern. Die Auszahlung des Guthabens inklusive der Erträge erfolgt jedoch steuerfrei, vorausgesetzt, alle diese Bedingungen sind erfüllt:
- Die Vertragsdauer betrug mindestens 5 Jahre
- Sie sind bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt
- Sie waren bei Vertragsstart unter 66 Jahre alt
- Versicherungsnehmer = versicherte Person
Steuervorteile bei der freien Vorsorge gibt es also nur, wenn Sie das Geld tatsächlich als Altersvorsorge verwenden.
Säule 3b im Überblick
- Für jede Person möglich (auch für nicht in der Schweiz wohnhafte)
- Guthaben ist jederzeit voll verfügbar (im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen)
- Keine Nutzungseinschränkungen
- Kein jährliches Limit bei den Einzahlungen
- Als Geldanlage oder als Versicherung möglich
- Frei bestimmbare begünstigte Personen (Im Todesfall)
- Beiträge nicht vom Einkommen abziehbar
- Steuerfreie Auszahlung an Bedingungen geknüpft
FAQ
Welche Vorsorge-Säulen sind obligatorisch?
Obligatorisch sind nur die AHV (1. Säule) und die Pensionskasse respektive die Berufliche Vorsorge BVG (2. Säule). Die freiwillige 3. Säule (bestehend aus Säule 3a und 3b) gehört mittlerweile aber fast zur Standard-Vorsorge in der Schweiz.
Warum ist die 3. Säule so wichtig?
AHV und Pensionskasse decken nur etwa 60 Prozent des früheren Einkommens ab. Wer den Lebensstandard der Erwerbszeit im Rentenalter aufrechterhalten will, kommt um die 3. Säule kaum herum. Sie trägt dazu bei, Vorsorgelücke zu schliessen oder zu verringern.
Was ist die beste 3b-Lösung?
Banken und Versicherungen bieten eine riesige Auswahl an 3b-Angeboten. Das Beste für einen selbst zu finden, ist schwierig. Lassen Sie sich hierzu am besten beraten. Wichtig ist, dass das Produkt Ihrer finanziellen Situation, Ihren Sparzielen und bei Anlage-Lösungen auch Ihrer Risikobereitschaft entspricht.
Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für den Bezug der Säule 3b?
Dazu gibt keine gesetzlichen Bestimmungen. Auszahlungszeitpunkt und Höhe des Bezuges sind frei wählbar. Sie müssen lediglich die mit der Bank oder der Versicherung vereinbarten vertraglichen Bestimmungen beachten (z.B. die Mindestlaufzeit).