Säule 3a: So können Sie Ihre Vorsorge für Wohneigentum nutzen

15.02.2023 Eye Icon ca. 5 Minuten

Wer ein Eigenheim kaufen will, kann dafür seine Säule 3a der Altersvorsorge vorbeziehen oder verpfänden. Welche Regeln gelten dabei? Welche Chancen und Risiken sollten Sie bedenken? Und was zeichnet diese Vorsorgesäule überhaupt aus? Hier bekommen Sie Antworten.

Vorsorge 3a

Säule 3a: vorsorgen und Steuern sparen

Die 3. Säule ist eine private, freiwillige Altersvorsorge: Man zahlt regelmässig auf ein Konto, Depot oder Vorsorgepolice ein und bezieht das angesparte Kapital samt Rendite im Rentenalter. Sie ist eine Ergänzung zu den obligatorischen Vorsorgesäulen AHV und Pensionskasse. Diese decken nur etwa 60% des Erwerbseinkommens ab. Die 3. Säule dient also dazu, diese finanzielle Lücke zu schliessen oder zu verkleinern, um im Rentenalter den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.

Bei der Säule 3a handelt es sich um eine sogenannte gebundene Vorsorge; sie kann abgesehen von einigen Ausnahmen frühestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen werden. Dies im Gegensatz zur freien Vorsorge mit der Säule 3b, über die Sparer jederzeit frei verfügen können.

Der Staat unterstützt die gebundene Form der privaten Vorsorge mit einer Steuererleichterung: Einbezahltes Geld können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen und so (erstmal) Steuern sparen.

In dem Jahr, in dem Sie das 3a-Vorsorgeguthaben beziehen (ob vorzeitig oder im Rentenalter), wird die Kapitalbezugssteuer fällig. Die Höhe des Steuersatzes ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Er ist aber auf jeden Fall tiefer als der Einkommensteuersatz.

Auszahlungen von Vorsorgegeldern und das Einkommen werden unabhängig voneinander besteuert. Auch die Steuerprogression greift separat. Je mehr Vorsorgegeld Sie in einem Jahr beziehen, desto höher der Steuersatz für den Kapitalbezug. Sie laufen aber nicht Gefahr, wegen eines Bezugs in eine höhere Einkommenssteuerklasse zu geraten und plötzlich Ihr gesamtes Einkommen zu einem höheren Satz versteuern zu müssen.

Säule 3a darf für Wohneigentum genutzt werden

Eine der wichtigsten Ausnahmen für einen vorzeitigen 3a-Bezug ist das Finanzieren von selbstbewohntem Wohneigentum. Das Geld kann benutzt werden

  • Zum Kauf
  • Zum Renovieren und Sanieren
  • Zur Amortisation einer bestehenden Hypothek

Mehr Eigenmittel dank Vorbezug

Der Vorteil eines Vorbezugs liegt auf der Hand: Sie haben damit mehr liquide Mittel zur Hand, um die geforderten 20% Eigenkapital überhaupt erst zu erreichen oder den Eigenmittel-Anteil zu erhöhen und damit die Hypothek und die Zinslast zu verkleinern.
Bei der Entscheidung, ob und wie viel 3a-Vorsorgegeld in Ihr Eigenheim fliessen soll, gilt es, folgende zwei Rechnungen gegeneinander abzuwägen:

  1. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto weniger Fremdkapital benötigen Sie und desto weniger Hypothekarzinsen müssen Sie bezahlen.
  2. Je weniger Hypothekarzinsen Sie bezahlen, desto weniger Geld können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen und desto mehr Steuern zahlen Sie.

Vorzeitiger Bezug ist gesetzlich geregelt

Für den vorzeitigen Bezug gelten folgende Bestimmungen:

  • Vorbezüge sind nur alle 5 Jahre möglich.
  • Teilbezüge sind nur bis 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (Männer: 65 Jahre, Frauen: 65 Jahre) möglich. Danach kann nur noch das gesamte Vermögen auf einmal bezogen werden.
  • Bezogenes Vermögen muss versteuert werden (Kapitalbezugssteuer)
  • Rückzahlungen sind nicht möglich – dies ist nur bei der 2. Säule (Pensionskasse) erlaubt.

Verpfändung – die Alternative zum Vorbezug

Anstatt sich Vorsorgeguthaben für Ihr Wohneigentum auszahlen zu lassen, können Sie es auch verpfänden.

Dabei bleibt das Guthaben auf Ihrem Vorsorgekonto und Sie zahlen weiterhin Sparraten ein. So kann Ihr Guthaben weiterhin «arbeiten», also Zinserträge oder Wertgewinne (bei angelegtem Geld) einfahren. Der Hypothekargeber hat aber das Recht, auf das Guthaben zuzugreifen, falls Sie die Zinsen und Amortisationen nicht bezahlen können.

Oftmals wird das verpfändete Guthaben auch als Absicherung für die 2. Hypothek akzeptiert. Eine 2. Hypothek wird dann notwendig, wenn Ihr Bedarf an Fremdkapital ca. 65% des Verkehrswertes Ihres Objekts übersteigt. Die 2. Hypothek muss in der Regel innerhalb von 15 Jahren oder spätestens bei der Pensionierung zurückbezahlt werden. Mit einer Verpfändung der Säule 3a kann es aber sein, dass Sie sie weniger oder gar nicht amortisieren müssen. In diesem Fall wird der Kreditgeber bei gleichbleibenden Liegenschaftswerten in Zukunft auch dann auf das Guthaben zugreifen wollen, wenn die Zinsen und Amortisationen bezahlt wurden.

Die Verpfändung dient dem Hypothekargeber also als zusätzliche Sicherheit. Das hat zur Folge, dass Sie in der Regel bessere Konditionen für Ihre Hypothek erhalten. Manche Kreditgeber behandeln verpfändetes 3a-Guthaben auch wie Eigenkapital und sind sogar dazu bereit, Wohneigentum über die üblichen maximal 80% des Verkehrswertes hinaus zu finanzieren.

Vorbezug vs. Verpfändung – die Übersicht

  Vorbezug Verpfändung
Chancen
  • Mehr Eigenkapital -> tiefere Hypothek -> tiefere Zinslast
  • Erhöhter Fremdkapitalanteil möglich (auch über 80%)
  • Weniger / keine Amortisation der 2. Hypothek
  • Mehr Fremdkapital -> mehr abzugsfähige Zinsen -> tiefere Steuern
  • Altersguthaben bleibt bestehen
  • Verzinsung / Wertsteigerung des Vorsorgekapitals läuft weiter
  • Versicherungsschutz läuft ggf. weiter 
  • Keine Auszahlung – (vorerst) keine Versteuerung
Risiken
  • Tiefere Zinslast -> weniger abzugsfähige Zinsen -> höhere Steuern
  • Keine Rückzahlung möglich – Sie können weiterhin nur den jährlichen Maximalbetrag einzahlen
  • Geschmälertes Altersguthaben 
  • Vorgezogene Budgetbelastung durch Kapitalbezugssteuer
  • Mehr Fremdkapital -> höhere Zinslast -> höhere Tragbarkeitshürde
  • Risiko der Pfandverwertung

Übersicht Vorbezug vs. Verpfändung

3. Säule für Wohneigentum – ja oder nein? 

Wenn Sie unsicher sind, ob oder wie Sie Ihr Vorsorgekapital für die Finanzierung eines Eigenheims benutzen sollen, wenden Sie sich an die unabhängigen Expertinnen und Experten von Valuu. Sie helfen Ihnen bei dieser und allen anderen Fragen rund um die Finanzierung weiter.

FAQ

Wie hoch sind die Maximalbeträge für 2023?

Sie dürfen nicht beliebig viel Geld in die Säule 3a einzahlen. 2023 liegt der Maximalbetrag für Arbeitnehmende mit Pensionskasse bei 7'056 Franken (= "kleiner" Beitrag), für Selbständige und andere Personen ohne Pensionskasse bei 20 Prozent des Nettoeinkommens, jedoch höchstens 35'280 Franken (= "grosser" Beitrag).

Welche Regeln gelten für den Vorbezug bei Ehepartnern?

Ehepartner können unabhängig voneinander Vorsorgegelder für ein gemeinsames Eigenheim vorbeziehen – die 5-Jahres-Regel wird separat angewendet. Die bezogenen Beträge werden aber gemeinsam besteuert und unterliegen der Progression.

In welchen Fällen kann ich mir die Säule 3a auszahlen lassen?

Neben der Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum gibt es noch weitere Ausnahmen für eine frühzeitige Auszahlung von 3a-Vorsorgegeldern:

  • Wenn Sie sich selbständig machen
  • Wenn Sie ins Ausland ziehen 
  • Bei Invalidität oder Tod

Welche anerkannten Säule-3a-Produkte gibt es?

Anerkannte Produkte gibt es bei Banken und Versicherungen. Die Konditionen sind sehr unterschiedlich. Es gibt Sparkonto- und Anlagelösungen mit und ohne Versicherungsleistungen.

Wo finde ich die gesetzlichen Bestimmungen zur Vorsorgesäule 3a?

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