Vorbezug Pensionskasse für Wohneigentum: Wie viel ist möglich?

30.06.2022 Eye Icon ca. 5 Minuten

Traumhaus gefunden, aber das nötige Eigenkapital fehlt? Ein Vorbezug Ihrer Pensionskasse könnte die Lösung sein. Dabei ist eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Zum Beispiel dürfen Sie nicht den gesamten Eigenkapital-Anteil mit der 2. Säule decken. Wie viel Sie wann vorbeziehen können, erfahren Sie hier.

Pensionskasse – was ist das genau?

Die Pensionskasse – auch berufliche Vorsorge (BVG) genannt – ist die 2. Säule im Vorsorgesystem der Schweiz. Zusammen mit der AHV macht sie die gesetzliche Vorsorge aus. Sie ist also obligatorisch und dient dem der finanziellen Grundversorgung im Alter. Das angesparte Kapital darf demnach erst ausbezahlt werden, wenn der Versicherte pensioniert wird, frühestens mit 58 Jahren. 

Man kann sich auch über die obligatorischen Beiträge hinaus freiwillig in eine Pensionskasse "einkaufen" und so auf der einbezahlten Summe Einkommens- und Vermögenssteuern sparen, denn alles Kapital in Vorsorgesäulen ist von diesen Steuern befreit.

5 Gründe für einen Vorbezug

Es gibt einige wenige Ausnahmen, die einen vorzeitigen Bezug erlauben, nämlich:

  1. Finanzierung vom selbstbewohntem Wohneigentum (Kauf/Bau, Sanierungen / Renovationen, Amortisation der Hypothek)
  2. Wechsel in die Selbständigkeit / Unternehmensgründung
  3. Wegzug aus der Schweiz
  4. Frühpensionierung
  5. Tod

BVG-Kapital für Wohneigentum: So viel dürfen Sie beziehen

Wie viel Geld aus der 2. Säule Ihnen für die Finanzierung eines Eigenheims zur Verfügung steht, können Sie Ihrem Vorsorgeausweis entnehmen.

Darüber hinaus gilt eine weitere, gesetzliche Beschränkung: 

Sie müssen mindestens 20 Prozent des Verkehrswertes Ihrer Immobilie mit Eigenkapital abdecken können. Je nach Tragbarkeitsrechnung kann der Hypothekargeber auch mehr Eigenmittel verlangen. Wenn Ihre flüssigen Mittel dazu nicht ausreichen, können Sie Ihre Vorsorgegelder (2. oder 3. Säule) anzapfen. Wenn Sie sich für die 2. Säule entscheiden, müssen mindestens 10 Prozent des Verkehrswertes aus anderen Quellen als der Pensionskasse stammen. 

Verkehrswert der Immobilie CHF 1 500 000
Benötigtes Eigenkapital  CHF 300 000
(20 % des Verkehrswerts) 
Benötigtes "freies" Eigenkapital (nicht aus Pensionskasse; z.B. Vorbezug 3. Säule) CHF 150 000
(mind. 10 % des Verkehrswerts)
Bezug aus Pensionskasse CHF 150 000

Beispiel eines Vorbezugs der Pensionskasse

Übrigens: Sie dürfen auch dann Kapital aus der 2. Säule beziehen, wenn Sie eigentlich genügend freie Mittel hätten, um den gesamten geforderten Eigenmittel-Anteil damit abzudecken.

Weitere Bestimmungen für den Vorbezug für Wohneigentum

Über die 10-Prozent-Regel hinaus gelten folgende Bestimmungen beim Vorbezug für ein Eigenheim:

  • Teilbezüge sind höchstens alle 5 Jahre möglich.
  • Der Mindestbetrag pro Bezug beträgt 20 000 Franken.
  • Ein Gesamtbezug ist nur bis zum 50. Altersjahr möglich.
  • Ab dem 50. Altersjahr kann maximal die Hälfte des angesparten Kapitals oder das Kapital, das zum Zeitpunkt des 50. Geburtstags auf dem Konto war, bezogen werden (der kleinere Betrag gilt).
  • Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners.
  • Beim Verkauf der Immobilie muss das vorbezogene Geld in der Regel wieder zurückbezahlt werden.
  • Spätestens 3 Jahre vor Entstehung des Anspruchs auf Altersleistungen muss der Vorbezug geltend gemacht werden.
  • Bei Unterdeckung, solange diese andauert, können Verpfändung, Vorbezug und Rückzahlung von der Vorsorgeeinrichtung zeitlich eingeschränkt, betragsmässig reduziert oder ganz verweigert werden.

Vor- und Nachteil des Vorbezugs

Der Vorteil eines Vorbezugs liegt darin, dass Sie damit Ihren Eigenkapital-Anteil erhöhen können. So wird Ihre Hypothek und folglich auch Ihre Zinslast geringer. Bedenken Sie aber auch, dass Sie dann weniger Hypothekarzinsen steuerlich geltend machen können.

Eine vorzeitige Auszahlung hat auch Nachteile: Es entsteht eine Vorsorgelücke, die sich negativ auf Ihre Rente auswirkt. Diese Lücke sollten Sie möglichst bis zur Pensionierung schliessen – entweder mit einer Rückzahlung oder mit einem Ausgleich über eine andere Vorsorgelösung. Auch Versicherungsleistungen im Falle von Tod oder Invalidität können geschmälert werden. 

Ausbezahlter Betrag wird besteuert

Bei der Auszahlung von Vorsorgegeldern wird bei der 2. Säule genauso wie bei der Säule 3a die Kapitalbezugssteuer fällig. Die Steuersätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich.

Das bezogene Kapital und das Einkommen werden separat besteuert, und beide unterliegen der Steuerprogression. Das heisst, je mehr Geld Sie in einem Jahr aus der 2. und 3. Säule beziehen, desto höher der Steuersatz für die Kapitalbezugssteuer. Sie müssen aber nicht befürchten, dass Sie aufgrund einer Auszahlung auf eine höhere Einkommensstufe kommen und im betreffenden Jahr Ihr gesamtes Einkommen zu einem höheren Satz versteuern müssen.

Weiterhin ist zu beachten: Wird der vorbezogene Betrag zurückbezahlt, können Sie die bezahlte Kapitalbezugssteuer zurückfordern. Die definitive Steuerrechnung kann so bis zur Pensionierung aufgeschoben werden. 

Zudem gilt, bis alle vorbezogenen Gelder zurückbezahlt worden sind, können keine steuerbegünstigten Einkäufe in die 2. Säule getätigt werden.

Verpfändung – die interessante Alternative zur Auszahlung

Eine andere Möglichkeit, die BVG-Gelder für Wohneigentum zu nutzen, ist die Verpfändung. Dabei verbleibt das Guthaben auf Ihrem Konto, der Hypothekargeber erhält aber das Recht, auf das Guthaben zuzugreifen, falls Sie Ihre Hypothek nicht bedienen können.  

Die Verpfändung hat gegenüber der vorzeitigen Auszahlung viele Vorteile. Mehr darüber erfahren Sie im Artikel über die Säule 3a. 
 

FAQ

Kann ich vorbezogenes Pensionskassengeld später wieder zurückzahlen?

Ja, im Gegensatz zur Säule 3a sind Rückzahlungen bei der 2. Säule möglich und ausdrücklich empfohlen. So können Sie die entstandene Vorsorge- und Versicherungslücken wieder schliessen.

Bei einer Rückzahlung können Sie die bezahlte Kapitalbezugssteuer wieder zurückfordern. Ausserdem ist das einbezahlte Geld wieder von der Vermögensteuer befreit. Diese Vorteile haben Sie bei einem Vorbezug der Säule 3a nicht.

Kann ich mich nach einem Vorbezug noch in eine Pensionskasse einkaufen?

Ja, aber erst dann, wenn Sie das bezogene Geld vollständig zurückbezahlt haben. Wenn Sie also vorhaben, sich nach dem Vorbezug von Vorsorgegeldern in eine Pensionskasse einzukaufen, greifen Sie besser auf die Säule 3a zurück.

Wo finde ich die gesetzlichen Bestimmungen zur Verwendung der 2. Säule für Wohneigentum?

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