Säulen 3a und 3b: Was ist der Unterschied?
Die private Vorsorge ist neben der AHV und der Pensionskasse (berufliche Vorsorge) die 3. Säule im schweizerischen Vorsorgesystem. Diese fördert das individuelle Sparen für die Altersvorsorge und hat zum Ziel, dass man seinen Lebensstandard im Ruhestand fortsetzen kann. Man unterscheidet zwischen der gebundenen Vorsorge-Säule 3a und der freien Vorsorge-Säule 3b. Wie unterscheiden sie sich?

Säule 3a: vorsorgen und Steuern sparen
Diese Variante der privaten Vorsorge umfasst die gebundene Selbstvorsorge für selbständige und unselbstständige Erwerbstätige. Einzahlungen in diese Säule können Sie vom Einkommen abziehen und so Steuern sparen. «Gebunden» heisst diese Vorsorgeform deswegen, weil deren Auszahlung gesetzlich an die Pensionierung gebunden ist. Hier gilt also: wenig Freiheiten, viele Steuervorteile.
Säule 3b: sparen für individuelle Wünsche
Bei der Säule 3b ist es andersrum: Sie haben alle Freiheiten, aber wenig Steuervorteile. Sie können im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen jederzeit und für alle Zwecke frei über Ihr 3b-Guthaben verfügen und so viel einzahlen, wie Sie wollen. Jedoch können Sie nur unter bestimmten Bedingungen von steuerlichen Vorteilen profitieren.
Die Unterschiede im Überblick
Gebundene Vorsorge 3a | Freie Vorsorge 3b | |
Für wen möglich? | Erwerbstätige, AHV-pflichtige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz | Alle Personen, unabhängig von Erwerbstätigkeit und Wohnsitz |
Sparziel | Altersvorsorge, Vorsorgelücken schliessen | Offen / individuell |
Mögliche Anbieter | Banken und Versicherungen | Banken und Versicherungen |
Mögliche Sparlösungen | Vorsorgekonti, Vorsorgedepots, Lebensversicherungen, Leibrenten | Anlagefonds, Konti, Wertschriften, Wohneigentum, Wertsammlungen, Lebensversicherungen, Leibrenten, Auszahlungspläne |
Höhe der jährlichen Einzahlungen (Stand 2023) |
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Keine Beschränkung |
Maximale Einzahlungsdauer | Bis 5 Jahre über das ordentliche AHV-Alter hinaus (Männer bis 70 Jahre, Frauen bis 70 Jahre) | Keine Beschränkung |
Zeitpunkt der Auszahlung | Frühesten 5 Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter (Männer ab 60 Jahre, Frauen ab 60 Jahre) | Jederzeit (im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen) |
Vorzeitige Auszahlung | Nicht möglich, ausser in diesen Fällen:
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Jederzeit (im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung, z B. bezüglich Mindestlaufzeit) |
Steuerliche Behandlung von Einzahlungen | Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden -> Einkommenssteuer-Ersparnis |
In der Regel kein Abzug der Einzahlungen möglich (unterschiedliche kantonale Regelungen) |
Steuerliche Behandlung während der Laufzeit | Guthaben und Erträge sind steuerfrei | Rückkaufswert der Police muss als Vermögen versteuert werden |
Steuerliche Behandlung von Auszahlungen | Das bezogene Kapital muss versteuert werden (Kapitalbezugssteuer, reduzierten Steuersatz), die Veranlagung erfolgt unabhängig vom übrigen Einkommen | Lediglich Versicherungslösungen sind steuerfrei, unter diesen Bedingungen:
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Verpfändung | Ausschliesslich für Finanzierung von Wohneigentum möglich | Unbeschränkt möglich, sofern vom Vertragspartner akzeptiert |
Unterschiede der Säule 3a vs. Säule 3b
Wohneigentum finanzieren: mit 3a oder 3b?
Wie Sie der Gegenüberstellung entnehmen können, eignen sich beide Säulen zur Finanzierung von Wohneigentum. Bei beiden Varianten können Sie Kapital für ein Eigenheim sowohl vorbeziehen als auch verpfänden. Eine Verpfändung hat den Vorteil, dass das Kapital auf Ihrem Konto oder Depot bleibt und Sie damit weiterhin Erträge erwirtschaften können.
Wenn Sie für die Finanzierung eines Eigenheims auf Vorsorgevermögen angewiesen sind und beide Säulen bespart haben, empfiehlt es sich eher, die Säule 3a zu nutzen. So haben Sie Ihr 3b-Guthaben weiterhin zur freien Verfügung für andere Sparziele. Diese Freiheit haben Sie mit 3a-Guthaben nicht, da Sie es nicht für andere Sparziele vorbeziehen können.
FAQ
Was passiert mit meiner 3. Säule, wenn ich sterbe?
Wenn ein Versicherter vor dem Erreichen des Bezugsalter stirbt, passiert Folgendes: Seine Säule 3b wird zusammen mit dem übrigen Nachlass gemäss seinem Testament verteilt. Er kann also die Begünstigten frei bestimmen – unter Beachtung der Pflichtteile. Besteht kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge (siehe unten).
Bei der Vererbung von Säule-3a-Vermögen gilt auf jeden Fall die gesetzliche Erbfolge:
- Ehe-/ eingetragene Partner
- Direkte Nachkommen / Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind / jene Person, die in den letzten mindestens 5 Jahren mit der verstorbenen Person eine Lebensgemeinschaft geführt hat / Personen, die für den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder des Verstorbenen aufkommen müssen
- Eltern
- Geschwister
- Übrige Erben gemäss Testament
Wenn es keinen Ehe- oder eingetragenen Partner gibt, wird also die Personengruppe unter Punkt 2 begünstigt. In diesem Fall kann der Erblasser bestimmen, welche Person(en) in welchem Ausmass begünstigt werden. Die Begünstigten müssen das geerbte Vermögen versteuern, aber zu einem reduzierten Satz.
Welche Säule lohnt sich mehr: 3a oder 3b?
Wenn Sie es sich leisten können, Geld langfristig (bis ins Rentenalter) anzulegen, sollten Sie damit in erster Linie die Säule 3a besparen und wenn möglichen den jährlichen Maximalbeitrag einzahlen. Die Steuervorteile der Säule 3a sind zwar je nach Wohnort und Einkommen unterschiedlich stark ausgeprägt, Sie sollten aber nicht darauf verzichten. Die Säule 3b eignet sich als Ergänzung zur Säule 3a.